Was unterscheidet eine sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie von einer Krankengymnastin/Physiotherapeutin?

Krankengymnasten/Physiotherapeuten dürfen in Deutschland nur nach ärztlicher Verordnung behandeln und sind somit an die vom Arzt gestellte Diagnose und Behandlungsform gebunden. Seit 2009 gibt es das Berufsbild des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie. Nach einer zusätzlichen Qualifikation mit abschließender Prüfung und Ernennung durch das Gesundheitsministerium darf dieser selbstverantwortlich Diagnosen stellen und physiotherapeutisch behandeln. Für Sie heißt das, Sie können ohne ärztliches Rezept zur Behandlung in meine Praxis kommen. Der Gang zum Arzt, der oft mit langen Wartezeiten verbunden ist, entfällt. Ich entscheide gemeinsam mit Ihnen nach einer genauen Befundung, welche Therapien aus dem Bereich der Physiotherapie für Sie geeignet sind und kombiniere sie so, wie es für Ihre Genesung optimal ist. Selbstverständlich werde ich Sie an einen Arzt verweisen, wenn die Befundlage unklar ist.

Sind sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie und Heilpraktiker das Gleiche?

Nein. Eine sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie darf alle Therapien aus dem Bereich der Physiotherapie anwenden (Meine Behandlungsschwerpunkte finden Sie im Menüpunkt Therapien). Alle invasiven (hautverletzenden) Therapien wie Akupunktur, Blutegelanwendung etc. sowie homöopathische Verschreibungen sind den (Voll)Heilpraktikern vorbehalten.

Welche Versicherungen erstatten diese Leistungen?

Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie mich gern an! In der Regel erstatten private Krankenversicherungen meine Rechnungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt sind, sofern in Ihrem Vertrag die Erstattung von Heilpraktikerleistungen vereinbart wurde. Auch gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung können meine Rechnungen zur Erstattung einreichen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meine Rechnungen leider nicht. Hier gibt es eine Alternative: Sollten Sie vom Arzt ein Kassenrezept über Krankengymnastik oder Manuelle Therapie bekommen haben, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob ich die Behandlung durchführen darf. Sie bezahlen die Behandlungen bar oder mit EC-Karte und reichen anschließend die Rechnung zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Kasse ein. Ihre Krankenkasse könnte dann den Betrag erstatten, den sie auch an einen niedergelasssenen Krankengymnasten mit Kassenzulassung bezahlen würde.