Behandlungsablauf

Terminvereinbarung
Zur Terminvereinbarung können Sie mich unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen:

Telefon: 01577 7330 125
E-Mail: info@doritkoehler.de

Ich melde mich schnellstmöglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag, zurück.
1
Erstgespräch
Nach einem ausführlichen Erstgespräch und eingehender Untersuchung entscheiden wir gemeinsam, welche Therapien für Sie geeignet sind.

Bringen Sie bitte nach Möglichkeit ärztliche Befunde und Untersuchungsergebnisse zur Behandlung mit.

Beim ersten Termin findet auch direkt Ihre erste Behandlung statt.
2
Behandlung
Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch mit.
3
Behandlungsdauer
Preis
30 Minuten
39,00 €
45 Minuten
58,50 €
60 Minuten
78,00 €
Für längere Behandlungszeiten sprechen Sie mich gerne persönlich an.
Bitte zahlen Sie direkt im Anschluss der Behandlung in bar oder mit EC-Karte.

Fragen und Antworten

Was unterscheidet eine sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie von einer Krankengymnastin/Physiotherapeutin?

Krankengymnasten/Physiotherapeuten dürfen in Deutschland nur nach ärztlicher Verordnung behandeln und sind somit an die vom Arzt gestellte Diagnose und Behandlungsform gebunden. Seit 2009 gibt es das Berufsbild des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie. Nach einer zusätzlichen Qualifikation mit abschließender Prüfung und Ernennung durch das Gesundheitsministerium darf dieser selbstverantwortlich Diagnosen stellen und physiotherapeutisch behandeln. Für Sie heißt das, Sie können ohne ärztliches Rezept zur Behandlung in meine Praxis kommen. Der Gang zum Arzt, der oft mit langen Wartezeiten verbunden ist, entfällt. Ich entscheide gemeinsam mit Ihnen nach einer genauen Befundung, welche Therapien aus dem Bereich der Physiotherapie für Sie geeignet sind und kombiniere sie so, wie es für Ihre Genesung optimal ist. Selbstverständlich werde ich Sie an einen Arzt verweisen, wenn die Befundlage unklar ist.

Welche Versicherungen erstatten diese Leistungen?

Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie mich gern an! In der Regel erstatten private Krankenversicherungen meine Rechnungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt sind, sofern in Ihrem Vertrag die Erstattung von Heilpraktikerleistungen vereinbart wurde. Auch gesetzlich Versicherte mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung können meine Rechnungen zur Erstattung einreichen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meine Rechnungen leider nicht. Hier gibt es eine Alternative: Sollten Sie vom Arzt ein Kassenrezept über Krankengymnastik oder Manuelle Therapie bekommen haben, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob ich die Behandlung durchführen darf. Sie bezahlen die Behandlungen bar oder mit EC-Karte und reichen anschließend die Rechnung zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Kasse ein. Ihre Krankenkasse könnte dann den Betrag erstatten, den sie auch an einen niedergelasssenen Krankengymnasten mit Kassenzulassung bezahlen würde.

Sind sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie und Heilpraktiker das Gleiche?

Nein. Eine sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie darf alle Therapien aus dem Bereich der Physiotherapie anwenden (Meine Behandlungsschwerpunkte finden Sie im Menüpunkt Therapien). Alle invasiven (hautverletzenden) Therapien wie Akupunktur, Blutegelanwendung etc. sowie homöopathische Verschreibungen sind den (Voll)Heilpraktikern vorbehalten.